EggensteinMusik 
 
Ihre Musikschule in Unkel / Rhein

Preise



Kurse (halbjährlich)



Musikwiese

€ 170,00


Rhythmik und Bewegung

€ 165,00


Musikalische Früherziehung (Probestunde 8,- €)

€ 175,00


 



Instrumentenkarussell 

€ 80,00


Schnupperangebot (3 Einheiten à 30 Minuten)


Instrumentalunterricht (monatlich)

(Preise für Erwachsene auf Anfrage)

€ 90,00



30 Min. Einzelunterricht

€ 74,50


45/60 Min. Einzelunterricht

€ 110,00 


30 Min. 2/3 er Gruppe

€ 45,00 / € 38,00 


45 Min. 2/3 erGruppe


€ 68,00 / € 52,00





Zehnerkarte (10 Einheiten à 30 min)

€ 275,00


30 / 45 Min. Einzelstunde

€ 33,00 / € 50,00


Unterricht in Privaträumen auf Nachfrage. Bitte wenden Sie sich an EggensteinMusik.


Die Kurse der Musikalischen Früherziehung finden wie folgt statt:

Musikwiese (2-3 Jahre, inkl. Begleitung): nur auf Nachfrage

Rhythmik und Bewegung (3 - 4 Jahre): nur auf Nachfrage

Musikalische Früherziehung 1 (4 - 5 Jahre): mittwochs, 15.20 Uhr, Grüner Weg 8, Unkel

Musikalische Früherziehung 2 (5 - 6 Jahre): donnerstags, 15.20 Uhr, Grüner Weg 8, Unkel



Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Bei der Planung der Unterrichtsstunden werden die Interessen der Schüler nach Möglichkeit berücksichtigt. Wechsel des Lehrers oder die Veränderung von Unterrichtszeit berechtigen nicht zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag. Die Unterrichtszeit kann monatlich geändert werden.

Sofern keine Ausnahmeregelung vereinbart wurde, findet der Unterricht während der Schulzeit einmal wöchentlich statt. Schulferien (Bundesland Rheinland-Pfalz), bewegliche Ferientage und gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. Weiberfastnacht und Rosenmontag entfällt ebenfalls der Unterricht. Die Unterrichtsgebühr wird monatlich durchbezahlt.
Anmeldungen zum Unterricht sind auch während des laufenden Schuljahres möglich.

Der Unterrichtsvertrag kann mit einer einmonatigen Kündigungsfrist (für Verträge ab dem 1.3.2022) schriftlich gekündigt werden.
Der Unterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen fristgerecht oder aus schwerwiegenden Gründen (z.B. Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen) fristlos gekündigt werden.

Für die Kurse gilt ein besonderes Kündigungsrecht. Die Teilnahme am Kurs kann mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Halbjahresende gekündigt werden.

Ist bis zum Unterrichtstag keine Zahlung erfolgt, wird kein Unterricht gegeben. Dieses entbindet den Schüler jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht für den Unterricht, solange der Vertrag gültig ist.

Fallen Unterrichtsstunden durch Verhinderung des Lehrers aus, ohne dass ein Vertreter gestellt werden kann, wird der Unterricht nachgeholt oder verrechnet. Der Dozent / die Dozentin hat einmal im Schuljahr die Möglichkeit, den Unterricht abzusagen, ohne dass dieser nachgeholt oder erstattet werden muss.

Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Beitragsminderung oder Erstattung. Chronische Erkrankungen mit Attest können zur Stornierung des laufenden Vertrags führen.

Vereinbarte Einheiten von 10er-Karten und Einzelstunden können bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden. Erfolgt die Absage nicht bzw. nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und somit abgerechnet.

Der Unterricht findet in den Räumen vom Studio Musik statt, oder – nach Vereinbarung mit Studio Musik – in Ausnahmefällen auch in Privaträumen (separate Gebührentabelle auf Nachfrage) statt.
Für alle durch einen Schüler vorsätzlich verursachten Schäden, z.B. an Instrumenten, Einrichtung, Räumen usw., sowie für Folgeschäden, haftet der Schüler oder dessen Erziehungsberechtigte in vollem Umfang.

Aufsichtspflicht über minderjährige Schülerinnen und Schüler besteht nur während des Musikunterrichts im eigentlichen Unterrichtsraum durch die jeweiligen Dozenten. Sie gilt nicht im Flur-, Treppenhaus- und Aussenbereich der Unterrichtsräume. Auch kann nicht überwacht werden, wann eine minderjährige Schülerin / ein minderjähriger Schüler befugt oder unbefugt geht und wie sie / er nach Hause kommt.

Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Kindern und Erziehungsberechtigten innerhalb und ausserhalb des Veranstaltungsortes obliegt auch eine Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.

Die Musikschule übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe oder liegengebliebene Gegenstände.

Verträge mit EggensteinMusik bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

20. Juni 2023


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